Aus drei mach eins: Bisher bestand die Hilfe des Kantons Freiburg für Unternehmen in der Corona-Krise im Wesentlichen aus Beiträgen auf Basis der Miet- beziehungsweise Hypothekarzinsen, einer Kompensation des Umsatzausfalls von Restaurants, Bars und Diskotheken sowie einer Härtefallverordnung.
Ab Freitag wird es nur noch eine einzige Härtefallverordnung geben. Diese fasst die bisherigen Hilfen zusammen und unterscheidet zwischen einem ordentlichen und einem erleichterten Verfahren.
Kanton übernimmt Fixkosten
Staatsrat Olivier Curty (CVP) stellte die Neuerungen am Mittwoch vor. Das ordentliche Verfahren des neuen Systems für Härtefälle sei vorgesehen für Betriebe, die in den vergangenen zwölf Monaten einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Der Kanton übernehme einen Teil der Fixkosten des jeweiligen Unternehmens im Verhältnis zum Umsatzrückgang.
Zu den Fixkosten gehören Löhne, teilweise Vertretungs- und Werbekosten sowie Betriebskosten, wie Miete und Strom. Die Hilfe sei gedeckelt auf 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019 beziehungsweise 750’000 Franken. In der bisherigen Regelung habe die Obergrenze bei zehn Prozent beziehungsweise SOO’OOO Franken gelegen. Die Gesuche im ordentlichen Verfahren können bis am 30. September gestellt werden.
Hilfe bis 1,5 Millionen Franken
Das erleichterte Verfahren richte sich an Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren. Der Kanton übernehme für die Dauer der Schliessung den Mietzins sowie einen Teil der Umsatzeinbusse. Bei Betrieben in der Gastronomie werde die Umsatzeinbusse zu 20 Prozent übernommen, im Bereich Sport, Unterhaltung und Erholung seien es 15 Prozent, im Detailhandel 7,5 Prozent und in anderen Branchen zehn Prozent.
Auch hier gelte eine Obergrenze von 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019 beziehungsweise 750000 Franken. Eine Erhöhung auf 1,5 Millionen Franken sei möglich, wenn sich der Eigentümer oder Fremdkapitalgeber hälftig, also mit 750000 Franken, beteiligt. Die Frist für Gesuche im erleichterten Verfahren ende am 30. Juni.
Kontakte zu Unternehmen
Für die Wirtschaftshilfe gelte die Devise «Einfachheit und Schnelligkeit», sagte Olivier Curty.
Deshalb erhalten Unternehmen im erleichterten Verfahren direkt eine Anzahlung von 130 Prozent des Mietzinses, um so rasch über flüssige Mittel zu verfügen. Betriebe, die bereits ein Gesuch für die Massnahme zugunsten der Gaistrobranche oder für jene zu den Miet- oder Hypothekarzinsen gestellt haben, sollen laut Pascal Krattinger von der Volkswirtschaftsdirektion abwarten. Sie müssen kein neues Gesuch einreichen. Stattdessen werde die Direktion mit ihnen Kontakt aufnehmen und mitteilen, welche zusätzlichen Dokumente benötigt werden. Der Kanton werde die Gesuche der alten Härtefallhilfe, für die bereits Beiträge berechnet wurden, von sich aus überarbeiten.
In den meisten Fällen werden die ausgezahlten Beträge erhöht, so Pascal Krattinger. Unternehmen, die bisher noch keine Unterstützung beantragt haben und sowohl für das ordentliche wie auch das erleichterte Verfahren infrage kommen, sollen Letzteres wählen. Denn im erleichterten Verfahren benötige es weniger Unterlagen. Laut Staatsrat Georges Godel (CVP) stehen für die Härtefallhilfe 54 Millionen Franken zur Verfügung, gemeinsam finanziert von Kanton und Bund. Der genaue Verteilschlüssel müsse noch auf Bundesebene festgelegt werden.
Eine Erhöhung auf 130 Millionen Franken sei möglich, wenn das Parlament in Bern den Plänen des Bundesrats zustimmt und die derzeit bereitgestellten 2,5 Milliarden Franken auf 5 Milliarden anhebt.