Staatsrat hofft auf eine Korrektur in Bern

Ab sofort können von der Corona-Pandemie schwer getroffene Unternehmen ihre Gesuche für A-fonds-perdu-Beiträge einreichen. Doch ganz zufrieden ist der Staatsrat mit seiner Verordnung noch nicht. Schuld daran ist der Bund.

Artikel von Freiburger Nachrichten

Unternehmen, deren Umsatz wegen der Corona-Krise um mindestens 40 Prozent zurückgegangen ist, sollen A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. 15 Millionen Franken stehen für diese sogenannten Härtefälle im Kanton Freiburg zur Verfügung. Betroffene Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, können seit gestern ihre Gesuche und Unterlagen bei der kantonalen Wirtschaftsförderung einreichen (siehe Kasten).

Laute Kritik an diesen Kriterien hatte Gastro Freiburg kürzlich geäussert. Weil die bezogenen Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsausfallentschädigungen an den erzielten Umsatz angerechnet würden, sei das Umsatzminus der Gastrobetriebe kleiner als 40 Prozent. Damit würden die Restaurants, Bars und Nachtclubs bei dieser Hilfsmassnahme für Härtefälle leer ausgehen. Kanton orientiert sich am Bund Dem Kanton ist dieses Problem bekannt, doch allein lösen kann er es in seiner Verordnung nicht. Dies wurde gestern anhand der Ausführungen von Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP) deutlich, der den Medien die Wirtschaftshilfe detailliert erläuterte.

Denn die Hilfe für Härtefälle wird nicht nur durch die Kantone, sondern auch durch den Bund geregelt und zum Teil mitfinanziert. Auf Letzteres will der Kanton Freiburg nicht verzichten. Dass die Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen an den Umsatz angerechnet werden, steht im Entwurf der Bundesverordnung. «Das benachteiligt Branchen mit hohen Personalkosten, zum Beispiel Restaurants, aber auch Unternehmen, die ihr Personal behalten haben», bestätigte Curty. Deshalb habe der Kanton in der Vernehmlassung zur Verordnung stark dafür plädiert, auf die Anrechnung zu verzichten.

Er sei zuversichtlich, dass der Bund in dieser Sache bald entscheiden werde, womöglich noch diese Woche. Falls der Bund auf die Anrechnung der Entschädigungen an den Umsatz verzichten sollte, werde der Staatsrat seine Verordnung rasch anpassen. Mit den finanziellen Hilfen zu warten, bis der Bund seine Verordnung verabschiedet, wolle er aber nicht. «Geschwindigkeit kann in einer Krise einen Unterschied machen», sagte der Volkswirtschaftsdirektor. Deshalb sollen die Härtefälle im Kanton Freiburg ihre finanziellen Hilfen so rasch wie möglich erhalten.

Wenn die Gesuche der Unternehmen vollständig seien, könnten bereits ab der kommenden Woche die ersten A-fonds-perdu-Beiträge ausgezahlt werden. Für Pragmatik ausgesprochen Der Freiburger Staatsrat kritisierte zudem, dass Unternehmen für die A-fonds-perdu-Beiträge einen Finanzplan einreichen müssen. Dieser soll aufzeigen, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Angesichts der unsicheren Lage sei es für die Unternehmen allerdings schwierig, einen solchen Finanzplan zu erstellen. Der Kanton habe sich in der Vernehmlassung für Pragmatik in diesem Punkt ausgesprochen, informierte der Staatsrat.

Staatsrat Olivier Curty erklärte gestern, wie Betriebe die finanziellen Hilfen von total 23 Millionen Franken beantragen können.